Allgemeine Geschäftsbedingungen
Oberwil-Lieli, 1. Februar 2021
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kurz AGB genannt, regeln zusätzliche Bedingungen im Angebot der Obersee-Segelschule Arth/Immensee. Wo nichts anderes erwähnt ist, sind die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Der Vertrag zwischen den Kunden und der Obersee-Segelschule kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Gerichtsstand befindest sich am Sitz der Obersee-Segelschule in Oberwil-Lieli
Anmeldung und Fälligkeit der Kurskosten
Nach der Kontaktaufnahme und dem Vereinbaren der ersten Segelstunden gehst du mit der Obersee-Segelschule einen Vertrag ein. Die Kurskosten werden mit jeder Segelstunde fällig. Vom Vertrag kann jederzeit zurückgetreten werden.
Kurskosten
Die Kurskosten sind bei jeder Beanspruchung der Dienstleistung in bar fällig. Sie können aber auch vorgängig eingezahlt werden. Am Schluss des Kurses wird für jeden Segelschüler eine Abrechnung erstellt. Für die bar bezahlten Stunden wird eine Quittung ausgestellt.
Buchen von Lektionen
Die ersten 5 bis 10 Lektionen werden normalerweise direkt oder per Handy/Telefon vereinbart. Es wird auf die Wünsche der Segelschüler eingegangen. Die vereinbarten Termine werden schriftlich per Mail bestätigt. Eine Lektion dauert normalerweise 120 Min.
Durchführung der Segelstunden
Die vereinbarten Segelstunden werden bei jeder Witterung bis 6 Beaufort durchgeführt. Bei Starkwindwarnung/Sturmwarnung wird die vereinbarte Zeit für Instruktionen im Hafen genutzt. Die Segelstunden können bis max 48 Std. vor dem vereinbarten Termin storniert bzw. verschoben werden. Bei einer Stornierung aller Lektionen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- fällig.
Prüfungsanmeldung
Sobald Prüfungsreife besteht, nimmt die Kandidatin oder der Kandidat mit dem Segelexperten selbständig Kontakt auf und vereinbart mit ihm einen Prüfungstermin. Die Kontaktdaten der Segelexperten gibt das Schifffahrtsamt Schwyz bei der Anmeldung zur Schiffsführerprüfung ab. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt frühstens nach bestandener theoretischen Prüfung.
Garantie
Die Obersee-Segelschule übernimmt keine Garantie für das bestehen der Schiffsführerprüfung. Sie setzt aber alles daran die Segelschüler so zu schulen, dass sie die Schiffsführerprüfung bestehen.
Versicherung/Haftung
Versicherungen sowie Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Für allfällige Haftungsansprüche aus Fahrlässigkeit des Instruktors besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der AXA Winterthur. Das Segelboot ist gemäss gesetzlichen Vorschriften versichert.
Kundendaten
Die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Obersee-Segelschule gewonnen persönlichen Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet.
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